AGB Bayern e.V.
Wichtige Fragen
Wir klären gemeinsam die wichtigsten Aspekte unserer Zusammenarbeit und der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Was ist eine gesetzliche Betreuung?
Bedeutet Betreuung den Verlust der Selbstbestimmung?
Gesetzliche Betreuung ist eine gerichtlich bestellte Unterstützung für Personen, die aufgrund einer Beeinträchtigung ihrer gesetzlichen Handlungsfähigkeit nicht mehr allein für ihre Angelegenheiten sorgen können.
Nein. Wir verstehen Betreuung als eine Verstärkung der Selbstbestimmung. Unser Ziel ist es, die individuellen Wünsche und Möglichkeiten des Betroffenen nachhaltig zu stärken.
Welche Aufgaben übernimmt eine Betreuung?
Was ist eine Verfahrenspflegschaft?
Die Aufgabenkreise sind individuell festgelegt. Dazu gehören oft die Verwaltung von Vermögen, die Pflege von Gesundheit und die Vertretung im Rahmen von gerichtlichen Verfahren.
Die Verfahrenspflege ist eine formlose, zeitlich begrenzte Unterstützung, die oft als erste Maßnahme bei einem gesetzlichen Verfahren eingeleitet wird, um die Interessen des Betroffenen zu schützen.
Wie kommt eine Zusammenarbeit zustande?
Können Angehörige Kontakt aufnehmen?
Die Zusammenarbeit beginnt mit einer Anfrage oder einer Zuweisung durch das Betreuungsgericht. Wir prüfen gemeinsam die Zuständigkeit und die Kapazitäten.
Ja, wir stehen für Angehörige offen. Wir schaffen Klarheit über die Rolle, die Zuständigkeiten und die Kommunikationswege – respektvoll und im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen.